Rechtsprechung
ArbG Rheine, 28.09.2011 - 3 Ca 787/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Klausel in einem Arbeitsvertrag auf Rückszahlung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages unter dem Blickwinkel der Bindungsfristen
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 897/08
Vertragsstrafe - Vertragswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus ArbG Rheine, 28.09.2011 - 3 Ca 787/11
Dabei ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (vgl. BAG Urteil v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08 m.w.N.; BAG Urteil v. 23.09.2010 - 8 AZR 897/08).Entscheidend ist dabei, ob die vorgesehene Vertragsstrafe eine Übersicherung des Verwenders darstellt (vgl. BAG Urt. v. 23.09.2010 - 8 AZR 897/08).
Dieses Ziel könnte nicht erreicht werden, wenn der Verwender von allgemeinen Geschäftsbedingungen zunächst die Grenzen des Zulässigen überschreiten dürfte und er lediglich befürchten müsste, dass die dadurch hervorgerufene Benachteiligung seines Geschäftspartners durch die Gerichte lediglich auf ein gerade noch zulässiges Maß zurückgeführt wird (vgl. BAG Urt. v. 23.09.2010 - 8 AZR 897/08).
- BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08
Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten
Auszug aus ArbG Rheine, 28.09.2011 - 3 Ca 787/11
Dabei ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (vgl. BAG Urteil v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08 m.w.N.; BAG Urteil v. 23.09.2010 - 8 AZR 897/08).Dabei geht es allerdings nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. BAG Urteil v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08 m.w.N.).
- LAG Hamm, 10.09.2010 - 7 Sa 633/10
Unwirksame Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten
Auszug aus ArbG Rheine, 28.09.2011 - 3 Ca 787/11
Dem genügt eine Klausel dann, wenn in ihr die Rechte und Pflichten des Vertragspartners so klar und präzise umschrieben werden, wie es dem Verwender unter Berücksichtigung des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren möglich ist (vgl. LAG Hamm Urteil v. 10.09.2010 - 7 Sa 633/10 m.w.N.).
- VGH Bayern, 24.04.2015 - 4 BV 13.2391
Ehrenamtlicher Feuerwehrmann muss Führerscheinkosten nicht zurückzahlen
Bei Werkfeuerwehrkräften, für die nichts anderes gilt, hat die Rechtsprechung keine Erhöhung der Bindungsfristen in Betracht gezogen (vgl. ArbG Rheine, U.v. 28.9.2011 - 3 Ca 787/11 - juris).